Trierer Straße 10
50676 Köln
Tel.: 0221 669 592 61
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Psychologische Expertise
für das Familienrecht
Ich bin Psychologe mit Zusatzqualifikation M. Sc. Rechtspsychologie und habe mich
auf die Beantwortung folgender familienrechtlicher Fragestellungen spezialisiert:
Bei Fragen zu einer möglichen Kindeswohlgefährdung prüfe ich, welche individuellen Risiko- und Schutzfaktoren auf Seiten des Kindes, der Eltern sowie im Lebensumfeld des Kindes vorliegen. Dabei habe ich auch Erfahrung mit besonderen Rahmenbedingungen wie psychischen Störungen, Substanzabhängigkeit oder kriminellem Verhalten eines Elternteils. Die elterlichen Erziehungskompetenzen erhebe ich mit Blick auf die spezifischen Anforderungen des Kindes und setze diese zueinander in Relation. Ferner beziehe ich die Bindungen und Beziehunges des Kindes, Überlegungen zur Kontinuität sowie bei entsprechendem Alter den Kindeswillen in meine Beurteilung mit ein.
Aus den erhobenen Daten leite ich konkrete Vorschläge zu geeigneten Hilfemaßnahmen ab, um eventuellen Gefahren zu begegnen und vorzubeugen. Die Umsetzbarkeit der indizierten Maßnahmen bespreche ich nach Möglichkeit bereits vorab mit dem Jugendamt bzw. dem zuständigen Träger.
Stellt sich die Frage nach einer möglichen Rückführung aus Fremdunterbringung, untersuche ich sowohl die Eignung der Eltern, ihr Kind zukünftig vor Gefahren zu schützen, als auch die Lebenswirklichkeit des Kindes mit dessen Bedürfnissen und Wünschen.
In Folge von Trennung und Scheidung stellt sich bisweilen die Frage, wo das Kind zukünftig seinen Lebensmittelpunkt haben soll. Sofern die Eltern diesbezüglich keine Einigung finden können, muss geprüft werden, bei welchem Elternteil sich dem Kind bessere Lebens- und Entwicklungsbedingungen bieten und wie dann der Umgang mit dem anderen Elternteil bestmöglich gestaltet werden kann. Auch die Absicht eines Elternteils, mit dem Kind in größere Entfernung zu verziehen, wirft regelmäßig Fragen nach dem Wohl des Kindes auf.
Da die Beteiligten in den oftmals äußerst emotionalen Elternkonflikten mitunter das Kindeswohl aus dem Blick verlieren können, kann auch eine Prüfung der Erziehungsfähigkeit in einem solchen Kontext angezeigt sein. Ich bin im Umgang mit hochkonflikfthaften Eltern erfahren und lege im Begutachtungsprozess besonderes Augenmerk darauf, durch Transparenz ein weiteres Aufschaukeln des Konflikts zu vermeiden.
Neben einer Statusdiagnostik zur schnellen Entscheidungsfindung kann bei entsprechendem Auftrag auch ein Hinwirken auf Einvernehmen erfolgen.
Im Rahmen umgangsrechtlicher Fragestellungen prüfe ich beispielsweise, ob ein Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil dem Wohl des Kindes entspricht oder nicht und ob der Umgang somit ausgesetzt (bzw. eingeleitet) werden sollte. Dabei sind beispielsweise die Bindungen und Beziehungen des Kindes, die Betreuungskompetenzen des Umgangselternteils, die Bindungstoleranz beider Eltern und unter gewissen Voraussetzungen auch der Wille des Kindes relevant. Mitunter sind besondere Fallkonstellationen und Rahmenbedingungen zu beachten; so habe ich beispielsweise Umgangsgesuche von suchtkranken oder auch inhaftierten Elternteilen begutachtet.
Neben dem Residenzmodell findet auch zunehmend das Wechselmodell, also eine paritätische Aufteilung auf beide Eltern, Zuspruch in der Gesellschaft. Aus psychologischer Sicht ist das Wechselmodell jedoch nicht in jeder Konstellation die bestmögliche Entscheidung für das betroffene Kind. Bei entsprechender Fragestellung untersuche ich die kindlichen Bedürfnisse und Ressourcen und erörtere, ob die Eltern unter den gegebenen Umständen die speziellen Anforderungen, welche das Wechselmodell mit sich bringt, erfüllen können.
Qualitätssicherung
Die von der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten herausgegebenen Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (2. Auflage, 2019) bieten eine sinnvolle Orientierung hinsichtlich der Qualität von Gutachten. Ferner orientiere ich mich an den Qualitätsstandards für psychologische Gutachten, herausgegeben vom Diagnostik- und Testkuratorium im Auftrag der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen.
Die in den o. g. Leitlinien ausgearbeiteten Kriterien stellen jedoch lediglich einen Minimalkonsens dar. In meiner Arbeit bin ich darauf bedacht, weit über das Mindestmaß hinausgehende Qualität zu schaffen.
Die Erstattung eines Gutachtens im gerichtlichen Verfahren ist eine wissenschaftliche Arbeit, entsprechend orientiere ich mich an höchsten wissenschaftlichen Standards. In der theoretischen Konzeption, bei der Auswahl der Methoden und in der Beurteilung der Datenlage beziehe ich mich stets auf den aktuellen Stand der Forschung.
Die Transparenz des Vorgehens und der gezogenen Schlüsse ist nicht nur für die Kontrollierbarkeit des gutachterlichen Handelns unverzichtbar, sondern trägt auch entscheidend zur Akzeptanz der Prozessbeteiligten bei. Von den theoretischen Grundlagen und Überlegungen bis hin zur abschließenden Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung stelle ich jeden Arbeitsschritt transparent dar, sodass auch für fachfremde Leser das Gutachten jederzeit nachvollziehbar und verständlich bleibt. Meine Ausführungen gestalte ich prägnant und deutlich; dabei verliere ich mich weder in ausufernden wissenschaftlichen Referaten noch in unhaltbaren Verallgemeinerungen.
Neben meiner mehrjährigen Praxiserfahrung als hauptberuflich Sachverständiger im Familienrecht qualifiziert mich vor allem das weiterbildende Studium zum M. Sc. Rechtspsychologie (Psychologische Hochschule Berlin) mit den Schwerpunkten familienrechtliche Begutachtung und Glaubhaftigkeitsbegutachtung. Im Rahmen meiner wissenschaftlichen Tätigkeit habe ich unter anderem familienrechtliche Gutachten methodenkritisch untersucht; in der aussagepsychologischen Forschung habe ich mich der Fähigkeit zur Unterscheidung zwischen Fantasie und Realität bei Kindern gewidmet.
Im Rahmen von Supervision, Intervision und durch Teilnahme an Fortbildungen (z. B. Kompetenzzentrum für Gutachten) halte ich mein Fachwissen in Theorie und Praxis stets auf dem aktuellen Stand. Ferner nehme ich am Austausch in rechtspsychologischen Fachgruppen teil und profitiere in Form von Arbeitskreisen wie dem AK Psychologie im Strafverfahren auch von einem interdisziplinären Austausch.
Als Praxispartner der Psychologischen Hochschule Berlin im Studiengang Rechtspsychologie (M. Sc.) biete ich Studierenden der PHB die Möglichkeit, durch Mitarbeit in meiner Praxis erste praktische Erfahrungen zu sammeln.
Informationen
Für Auftraggeber
- Neu eingehende Aufträge können derzeit innerhalb von sechs bis acht Monaten bearbeitet werden. Gerne informiere ich Sie im Einzelfall telefonisch über die voraussichtiche Bearbeitungszeit.
- Selbstverständlich bearbeite ich auch Aufträge, die Sie mir ohne vorherige Rücksprache zusenden. Erfahrungsgemäß führt ein kurzes Telefonat vorab jedoch zu einem schnelleren und effektiveren Ablauf, insbesondere wenn Sie mich erstmalig benennen.
- Ich erstelle auch aussagepsychologische Gutachten für Sie, sowohl einzeln als auch im Kontext einer familienrechtlichen Fragestellung (Doppel-Gutachten).
- Es werden ausschließlich Aufträge von Amts- und Oberlandesgerichten angenommen; Partei- bzw. Privatgutachten sowie Gutachten zu Fragestellungen außerhalb des Familien- und Strafrechts werden grundsätzlich nicht erstattet.
Für Eltern
- Verständlicherweise werden Sie einige Fragen haben, wenn Sie Teil einer gerichtlich beschlossenen Begutachtung sein sollen. Nachdem ich vom Gericht als Sachverständiger ernannt wurde, kontaktiere ich Sie zunächst per Post mit der Bitte um Rückruf. Telefonisch vereinbaren wir dann einen Termin zum Gespräch.
- Die Teilnahme an der Begutachtung ist freiwillig. Im Erstgespräch informiere ich Sie ausführlich über alle relevanten Aspekte und den weiteren Ablauf. Für Ihre Fragen nehme ich mir ebenfalls Zeit. Generell gilt, dass bei den Terminen kein Zeitdruck herrscht und wir alles ausführlich besprechen können.
- Gewöhnlich besuche ich Sie nach dem Elterngespräch zunächst zu Hause. Dann spreche ich (bei entsprechendem Alter) mit Ihren Kindern, sofern Sie damit einverstanden sind. Zuletzt führe ich Gespräche mit Dritten, bspw. Lehrern oder Ärzten. Dies jedoch nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis.
Über mich
Patrick Kreidler
Psychologe (M. Sc.)
M. Sc. Rechtspsychologie
Studium der Rechtspsychologie (M. Sc.), Psychologische Hochschule Berlin
Schwerpunkte: Familienrechtliche Begutachtung & Glaubhaftigkeitsbegutachtung
Studium der Psychologie (M. Sc.), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf,
Jagiellonen Universität Krakau & Brown University
Mehrjährige Berufserfahrung als psychologischer Sachverständiger im Familienrecht
Zuvor als Mitarbeiter in einem Düsseldorfer Sachverständigenbüro
Noch ein Wort
Datenschutz
Im Rahmen einer Begutachtung werden sensible persönliche Daten erhoben. Damit diese nicht in falsche Hände geraten, nehme ich den Schutz Ihrer Daten besonders ernst.
Elektronische Daten werden von mir verschlüsselt und täglich in redundanten Sicherungskopien gespeichert.
Physische Daten wie Dokumente und Briefe werden stets unter Verschluss gehalten.
Um den Schutz Ihrer Daten zu gewährleisten, bin ich jedoch auch auf Ihre Mitarbeit angewiesen:
- Senden Sie mir möglichst keine vertraulichen Informationen im Klartext einer E-Mail
- Wenn Sie mir Anhänge per E-Mail senden, sichern Sie diese bitte mit einem Passwort
- Sofern möglich, verschlüsseln Sie Ihre E-Mails bitte mit PGP. Meinen öffentlichen Schlüssel finden Sie hier
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Fax: 0221 669 592 69
pk@kreidler-rechtspsychologie.de
Mit dem Auto: Sie können kostenpflichtig in der Trierer Straße oder den umliegenden Straßen sowie in den kostenpflichtigen Parkhäusern parken.
Mit dem ÖPNV: Die Praxis ist von der Haltestelle Barbarossaplatz (Bahnlinien 12, 15, 16, 18 und 19) in ca. 5 Minuten fußläufig zu erreichen.
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